Du möchtest alles rund um den Autoführerschein wissen?
Wir bieten dir alle Infos, die du brauchst, um schnell, sicher und stressfrei deinen Führerschein zu bekommen! Egal ob Theorie oder Praxis – wir begleiten dich auf deinem Weg zum Erfolg.

Führerscheinklasse A Die Führerscheinklasse A ist die höchste Klasse für Motorräder und berechtigt dich zum Fahren von Krafträdern (Motorrädern) ohne jegliche Leistungsbegrenzung. Mit diesem Führerschein kannst du leistungsstarke Motorräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren und die volle Freiheit auf zwei (oder drei) Rädern genießen. Was darfst du mit der Klasse A fahren? Mit der Klasse A sind folgende Fahrzeuge erlaubt: Krafträder (Motorräder): Alle Motorräder mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h – ohne jegliche Leistungsbegrenzung. Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Fahrzeuge wie Trikes oder dreirädrige Motorräder (z. B. Piaggio MP3 500) mit einer Leistung von über 15 kW (20 PS). Mindestalter für die Klasse A Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse A hängt davon ab, wie du den Führerschein erwirbst: Direkteinstieg: Du kannst die Klasse A mit 24 Jahren erwerben, wenn du noch keine andere Motorradklasse besitzt. Stufenweiser Aufstieg: Wenn du bereits die Klasse A2 (Motorräder bis 35 kW/48 PS) besitzt: Ab 20 Jahren kannst du auf A aufsteigen – dafür ist eine Aufstiegsprüfung oder Schulung notwendig. Ab 21 Jahren kannst du auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW (20 PS) fahren. Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse A Theoretische und praktische Ausbildung in einer anerkannten Fahrschule. Theorieprüfung: 12 Doppelstunden Grundstoff (für den Ersterwerb). 4 Doppelstunden Zusatzstoff für Motorräder. Praktische Ausbildung: Du lernst grundlegende Fahrübungen wie Slalomfahren, Notbremsung und Ausweichmanöver. Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten Besondere Regeln beim stufenweisen Aufstieg (A2 → A) Wenn du bereits den Führerschein der Klasse A2 (Motorräder bis 35 kW / 48 PS) besitzt, gibt es erleichterte Regelungen für den Aufstieg: Du musst keine theoretische Prüfung ablegen. Es genügt eine verkürzte praktische Prüfung von 40 Minuten oder eine 7-stündige Schulung in der Fahrschule (ohne Prüfung). Eingeschlossene Klassen Mit der Klasse A bist du nicht nur für leistungsstarke Motorräder berechtigt, sondern kannst auch die folgenden Klassen fahren: A2: Motorräder bis 35 kW (48 PS) A1: Leichtkrafträder bis 125 cm³ (max. 11 kW) AM: Kleinkrafträder (bis 50 cm³, max. 45 km/h)

Führerscheinklasse A1 Die Führerscheinklasse A1 ermöglicht dir das Fahren von Leichtkrafträdern und ist die perfekte Wahl für Fahranfänger oder Jugendliche, die schon früh Erfahrungen mit motorisierten Zweirädern sammeln möchten. Sie bietet dir die Freiheit, mit Motorrädern bis 125 cm³ und einer begrenzten Leistung sicher und selbstbewusst unterwegs zu sein. Was darfst du mit der Klasse A1 fahren? Mit der Klasse A1 darfst du folgende Fahrzeuge fahren: Leichtkrafträder (Motorräder): Hubraum: bis 125 cm³ Max. Leistung: 11 kW (15 PS) Leistungsgewicht: max. 0,1 kW/kg Höchstgeschwindigkeit: Nicht offiziell begrenzt, aber durch die Leistung auf etwa 110–120 km/h beschränkt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Leistung: bis 15 kW (20 PS) Beispiele: Piaggio MP3 125 (symmetrisch angeordnete Räder) Mindestalter für die Klasse A1 16 Jahre (in Deutschland) – Du kannst den Führerschein mit 16 Jahren erwerben. Frühester Beginn der Ausbildung: Mit 15 ½ Jahren kannst du bereits mit der Ausbildung beginnen. Der Führerschein A1 ist in ganz Europa anerkannt. Eingeschlossene Klassen Mit dem A1-Führerschein bist du nicht nur für Leichtkrafträder berechtigt, sondern kannst auch die folgenden Fahrzeugklassen fahren: AM: Kleinkrafträder bis 50 cm³ (max. 45 km/h) L: Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse A1 Theoretische Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff (für den Ersterwerb, 6 für eine Erweiterung). 4 Doppelstunden Zusatzstoff für Motorräder. Praktische Ausbildung: Der Mindestumfang der praktischen Stunden ist gesetzlich nicht festgelegt. Die Fahrschule entscheidet je nach Lernfortschritt. Pflicht-Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten Prüfungen: Theorieprüfung: 30 Multiple-Choice-Fragen, wobei max. 10 Fehlerpunkte erlaubt sind. Praxisprüfung: Die praktische Prüfung dauert ca. 45 Minuten und umfasst Grundfahraufgaben wie Slalomfahren, Ausweichen und Gefahrenbremsung.

Führerscheinklasse A2 Die Führerscheinklasse A2 ermöglicht das Fahren von mittelschweren Motorrädern mit einer bestimmten Leistungsbegrenzung und stellt die Zwischenstufe zwischen der Klasse A1 (Leichtkrafträder) und der Klasse A (Motorräder ohne Leistungsbegrenzung) dar. Sie bietet dir die Möglichkeit, leistungsstärkere Motorräder zu fahren, bevor du den Schritt in die Klasse A machst. Was darfst du mit der Klasse A2 fahren? Mit dem A2-Führerschein darfst du folgende Fahrzeuge fahren: Krafträder (Motorräder): Maximalleistung: Bis 35 kW (48 PS) Leistungsgewicht: Maximal 0,2 kW/kg Drosselung: Motorräder, die auf 35 kW gedrosselt sind, dürfen ursprünglich nicht mehr als 70 kW (95 PS) haben. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (sofern sie die oben genannten Leistungsgrenzen einhalten). Mindestalter für die Klasse A2 18 Jahre (in Deutschland) Frühester Beginn der Ausbildung: Mit 17 ½ Jahren kannst du mit der Ausbildung beginnen. Eingeschlossene Klassen Mit dem A2-Führerschein darfst du nicht nur mittelschwere Motorräder, sondern auch die folgenden Fahrzeuge fahren: A1: Leichtkrafträder (bis 125 cm³, max. 11 kW) AM: Kleinkrafträder (bis 50 cm³, max. 45 km/h) Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse A2 Theoretische Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff (für den Ersterwerb, 6 für eine Erweiterung von A1). 4 Doppelstunden Zusatzstoff für Motorräder. Praktische Ausbildung: Die Anzahl der Fahrstunden hängt vom Lernfortschritt ab. Pflicht-Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten Prüfungen: Theorieprüfung: 30 Fragen im Multiple-Choice-Format, dabei sind maximal 10 Fehlerpunkte erlaubt. Praxisprüfung: Die praktische Prüfung dauert ca. 60 Minuten und umfasst Grundfahraufgaben wie Slalom, Gefahrenbremsung und Ausweichen. Stufenweiser Aufstieg in die Klasse A Nach 2 Jahren im Besitz der Klasse A2 hast du die Möglichkeit, auf die Klasse A (Motorräder ohne Leistungsbegrenzung) aufzusteigen: Ohne erneute Theorieprüfung. Verkürzte praktische Prüfung von 40 Minuten oder: Teilnahme an einer 7-stündigen Schulung in der Fahrschule (ohne Prüfung).

Führerscheinklasse B196 Mit der B196-Erweiterung können Inhaber eines Klasse B (Pkw)-Führerscheins in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 cm³) fahren, ohne eine zusätzliche Prüfung abzulegen. Diese Regelung ist eine perfekte Möglichkeit für Autofahrer, die das Motorradfahren ausprobieren möchten, ohne die volle Motorradprüfung machen zu müssen. Was darfst du mit der B196-Erweiterung fahren? Mit der B196-Erweiterung darfst du folgende Fahrzeuge fahren: Leichtkrafträder (Klasse A1): Hubraum: bis 125 cm³ Leistung: maximal 11 kW (15 PS) Leistungsgewicht: max. 0,1 kW/kg Geschwindigkeit: Je nach Modell meist ca. 90–110 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Leistung: bis 15 kW (20 PS) Voraussetzungen für die B196-Erweiterung Um die B196-Erweiterung zu erhalten, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen: Mindestalter: 25 Jahre Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren Teilnahme an einer Fahrerschulung (keine separate Prüfung erforderlich) Umfang der B196-Fahrerschulung Die Schulung wird in einer Fahrschule durchgeführt und besteht aus: Theorie (4 Doppelstunden = 9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten): Verkehrsregeln für Motorräder Fahrphysik und Sicherheitsaspekte Schutzkleidung und Unfallvermeidung Praxis (5 Fahrstunden à 90 Minuten): Grundfahraufgaben wie Slalom, Bremsen und Anfahren Fahrten im Stadt- und Überlandverkehr Verhalten im Straßenverkehr Wichtige Einschränkungen der B196-Erweiterung Nur in Deutschland gültig – Die Erweiterung wird nicht im Ausland anerkannt. Kein Aufstieg auf A2 oder A – Du bleibst dauerhaft auf 125 cm³ beschränkt. Es handelt sich nicht um einen separaten Motorradführerschein, sondern um eine Eintragung zur bestehenden Klasse B. Eingeschlossene Klassen mit der B196-Erweiterung Nach der B196-Erweiterung darfst du folgende Klassen fahren: A1: Leichtkrafträder (bis 125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg) AM: Kleinkrafträder (bis 50 cm³, 45 km/h)